AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Angebot / Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich

Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Mieter unser Angebot/Mietvertrag nach Erhalt schriftlich bestätigt hat (Brief oder Email) oder die Lieferung/Leistung annimmt.

Mietzeit

Die zwischen den Parteien vereinbarte Mietzeit ergibt sich aus dem Vertrag

Für die Berechnung der Mietzeit werden Tage bzw. Wochen zugrunde gelegt, angefangene Tage werden als volle Tage berechnet.

Die Mietzeit beginnt mit dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort bzw. Abholung durch den Kunden und endet mit dem Wiedereintreffen der Geräte bei Niklas Molle Veranstaltungsservice.

Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr den Mietgegenstand nach Ablauf der vereinbarten Nutzungs- und/oder Besitzdauer unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.

Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, hat der Mieter – unbeschadet darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche des Vermieters – für die Zeit, die für die Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung erforderlich ist, den vereinbarten Mietbetrag entsprechend weiter zu entrichten.

Bei Verspäteter Rückgabe der Mietsache wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Darüber hinaus hat der Mieter dem Vermieter den aufgrund der Verspätung entstandenen Schaden zu ersetzen.

Preise/Transportkosten

Die angegebenen Preise sind Abholpreise und gelten stets pro Abend, also von heute auf morgen.

Transport-, Verladungs- und Servicekosten sind nicht im Mietpreis enthalten.

Der Mietbetrag ist im Voraus zu zahlen, entweder bei Abholung oder, bei Lieferung, durch Überweisung 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn.

Der Service-Mietbetrag ist innerhalb von 10 Wochentagen ab Zustellung/Übergabe der Rechnung fällig und ohne Abzug oder Skonto zahlbar.

Der Vermieter kann unabhängig davon verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Mietverhältnisses eine Kaution beim Vermieter hinterlegt.

Gefahrenübergang

Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung durch den Kunden oder Anlieferung durch den Niklas Molle Veranstaltungsservice der Mietsachen und endet mit deren Rückgabe beim Vermieter oder Abholung durch den Vermieter.

Die Anmietung erfolgt auf eigene Haftung. Der Mietpreis schließt keine Versicherung ein.

Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust bzw. Diebstahl der Geräte und des Zubehörs.

Gebrauch der Mietsache

Die gemieteten Geräte und Gegenstände sind Eigentum des Vermieters (Niklas Molle Veranstaltungsservice)

Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen.

Schäden, die während der Mietdauer entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

Eigene Reparaturen am Gerät sind nicht erlaubt.

Gewährleistung

Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs einen Fehler, der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in seinem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Nichteinhaltung der Betriebsanleitungen oder Servicebedingungen sowie der Vorschriften für die Inbetriebnahme und Nutzung, insbesondere auch behördlicher Auflagen und Bedingungen oder Sicherheitsvorschriften, schließt jegliche Haftung der Niklas Molle Veranstaltungsservice aus.

Stornierung des Mieters

Der Mieter hat das Recht, den Vertrag spätestens eine Woche vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung).

Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig. Sie wird wie folgt berechnet:

25% des vereinbarten Miet- bzw. Service-Mietbetrages, wenn spätestens 3 Monate vor Mietbeginn storniert wird

50% des vereinbarten Miet- bzw. Service-Mietbetrages, wenn weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn storniert wird

75% des vereinbarten Miet- bzw. Service-Mietbetrages, wenn weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn storniert wird

100% des vereinbarten Miet- bzw. Service-Mietbetrages, wenn weniger als eine Woche vor Mietbeginn storniert wird.

Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeiten

Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, von der Niklas Molle Veranstaltungsservice nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei der Niklas Molle Veranstaltungsservice oder bei einem ihrer Lieferanten, wie Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den Niklas Molle Veranstaltungsservice – unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters -, vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.

Zelte

Zum Auf und Abbau werden vom Mieter vier erwachsene Helfer gestellt.

Für die Verankerung von Zelten ist der Mieter verantwortlich.

Die Zelte sind vom Mieter Schnee- und Eisfrei zu halten. Nötigenfalls muß der Mieter auf seine Kosten diese beheizen.

Das Bekleben und Beschriften des Materials ist nicht erlaubt.

Kosten, die durch Reinigung und Erneuerung entstehen, gehen zu lasten des Mieters.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Stand: 01.07.2022